Stand 14.10.2024
Regeln zur Nutzung der Turnhalle und Sportanlagen
der Gemeinde Soyen
Die Hallennutzung regelt der Hallennutzungsplan des TSV Soyen in Abstimmung mit der Gemeinde. Weitergehende Nutzungen müssen bei der Gemeinde beantragt werden.
Der Schulbetrieb hat Vorrang und darf durch die Nutzung nicht beeinträchtigt werden.
Das Betreten des Gebäudes, Garderoben und Toiletten ist nur mit sauberen Straßenschuhen gestattet. Türen, Wände und Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Das Betreten des Gebäudes mit Fußballschuhen ist nicht gestattet. Das Betreten des Hallenbereiches ist mit Straßenschuhen nicht gestattet. Turnschuhe müssen mit hellen Sohlen ausgestattet sein. Bei Veranstaltungen ist der Publikumsbereich mit Teppichen auszulegen.
Bei Benutzung der Duschen ist darauf zu achten, dass der Wasser- und Warmwasserverbrauch dem Bedarf angepasst wird. Das Reinigen von Fußballschuhen u. ä., etwa an Waschbecken oder im Duschbereich, ist im gesamten Innenbereich untersagt. Hierzu stehen im Außenbereich ausreichend Waschplätze zur Verfügung.
Um den Verbrauch von Energie so gering wie möglich zu halten, ist folgendes zu beachten:
- Nach dem Lüften sind die Fenster wieder zu verschließen
- Die Heizkörperthermostate sind grundsätzlich auf die Stufe „3“ einzustellen
- Die Türen der Duschräume, Toiletten und Umkleidekabinen sind grundsätzlich zu schließen um die optimale Funktion der Lüftungsanlagen zu gewährleisten
- Vor Verlassen des Sportbereiches sind alle Lichter auszuschalten
- Alle Fluchtwege sind ständig freizuhalten
- Die Notausgänge der Halle (Süd und Nord) dürfen nicht mit Langbänken oder sonstigen Sportgeräten verstellt werden
- Der Notausgang an der Südseite muss immer geschlossen bleiben. Die Nutzung für Raucherpausen oder zum Einlass von Sportlern ist nicht gestattet
- Alle notwendigen Rauchschutztüren sind mit Schließmechanismen bzw. automatischen Schließvorrichtungen ausgestattet. Ein Feststellen der Türen mit Keilen oder ähnlichen Gegenständen ist verboten.
- Zuwiderhandlungen erfüllen den Straftatbestand der vorsätzlichen Außerbetriebssetzung einer Brandschutzanlage
- Übungsleiter, Trainer und sonstige Berechtigte, die einen Schlüssel für den Sportbereich erhalten haben, tragen die alleinige Verantwortung für dessen Gebrauch.
- Der Schlüssel darf ohne Meldung an den TSV-Vorstand bzw. die Gemeindeverwaltung nicht weitergegeben werden
- Die Benutzung der Schlüssel für eine Hallennutzung außerhalb des Hallenbelegungsplanes ist nicht gestattet
- Für Unfälle und Beschädigungen im Sportbereich bei missbräuchlicher Hallenbenutzung haftet der Schlüsselabgeber
- Der Schlüssel ist bei Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit für den TSV Soyen an den Vorstand zurückzugeben
- Der Verlust des Schlüssels ist der Gemeinde unverzüglich zu melden. Für den Verlust haftet der Schlüsselberechtigte
Die Sportstätten sind so zu verlassen, dass der Schulbetrieb jederzeit und ohne Einschränkung verlaufen kann. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Müll und/oder Zigarettenabfälle in den hierfür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
Nach Beendigung der Hallennutzung sind die überlassenen Sportgeräte an die hierfür vorgesehenen Plätze zurückzustellen und ausreichend zu sichern, die Energiequellen und Wasserhähne abzustellen und die Sportstätte in ordnungsgemäßem Zustand verschlossen (Fenster und Türen) zu verlassen. Beschädigte Geräte sind sofort außer Gebrauch zu setzen und besonders kenntlich zu machen. Alle Schäden sind umgehend dem Hausmeister zu melden.
Veranstaltungen, die die Größenordnung von 200 teilnehmenden Personen überschreiten, sind bei der Gemeinde gesondert zu beantragen.